Was müssen Sie über die Beantragung des Pflegegeldes wissen?
Wenn Angehörige die häusliche Pflege übernehmen oder die Pflege privat organisiert wird, erhält die zu betreuende Person monatlich Pflegegeld von der Pflegekasse.
Um das Pflegegeld zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Pflegegrad Ihres Angehörigen, wobei der Zuschuss ab Pflegegrad 2 gezahlt wird. Sehen Sie die untere Aufstellung der Pflegegrade.
Zusätzlich zum Pflegegeld gibt es weitere Möglichkeiten, Zuschüsse zu erhalten, um die Finanzierung einer 24-Stunden-Pflegekraft zu gewährleisten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und informieren Sie über alle verfügbaren finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten.
In Deutschland gibt es eine gesetzliche Pflegeversicherung, die verschiedene Leistungen bietet. Um Unterstützung bei der Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung zu erhalten, können Sie oder Ihre Angehörigen einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellen. Dabei sind auch spezielle Pflegekassen bei den Krankenversicherungen eingerichtet.
Die Pflegeversicherung übernimmt jedoch nur einen Teil der entstehenden Kosten. Den Rest, den sogenannten Eigenanteil, müssen Sie selbst tragen.
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die eine Person in ihrer Selbstständigkeit oder Fähigkeit zur Bewältigung des Alltags beeinträchtigen. Dabei können körperliche, kognitive oder psychische Einschränkungen vorliegen, die nicht eigenständig kompensiert werden können. Diese Pflegebedürftigkeit muss voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen und eine bestimmte Schwere aufweisen.
Pflegegeld ist ein wichtiger Baustein bei der Finanzierung der 24-Stunden-Pflege und kann je nach Pflegegrad Ihres Angehörigen beantragt werden. Dieser finanzielle Zuschuss ist für die häusliche Pflege gedacht, die entweder von Ihnen oder einer anderen Person im häuslichen Umfeld übernommen wird.
Nach der Einstufung in einen Pflegegrad ab Stufe 2 erhält Ihr Angehöriger das Pflegegeld. Die Verwendung dieses Zuschusses ist nicht festgelegt und kann somit auch für die 24-Stunden-Pflege genutzt werden. Es ist nicht erforderlich, dass Ihr Angehöriger die tatsächliche Verwendung nachweist.
Im Grunde hat jede Person, die zu Hause gepflegt wird, Anspruch auf Pflegegeld. Die Voraussetzung dafür ist die Anerkennung eines Pflegegrades. Diese Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen und berücksichtigt verschiedene Faktoren. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, die von geringen bis zu schweren Beeinträchtigungen reichen.
Der Pflegegrad bildet die Grundlage für monatliche Geld- und Sachleistungen, die eine finanzielle Entlastung für Sie und Ihren Angehörigen bedeuten. Wenn sich die Situation Ihres Angehörigen verschlechtert, kann eine erneute Einstufung und damit eine Erhöhung des Pflegegeldes erfolgen.
Pflegegrad
Beeinträchtigung
Pflegegrad 1
gering
Pflegegrad 2
erheblich
Pflegegrad 3
schwer
Pflegegrad 4
schwer
Pflegegrad 5
schwer, mit besonderen Anforderungen
Zusätzlich können in Bayern Familienangehörige das Bayerische Landespflegegeld (BayLPflGG) beantragen.
Wenn Sie weitere Informationen zu den Leistungen der Pflegeversicherung und möglichen Unterstützungsmöglichkeiten benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wann ist man pflegebedürftig?
Um in den Augen des Gesetzes als pflegebedürftig zu gelten, muss der Zustand der Betroffenen für voraussichtlich sechs Monate bestehen.
Punkt 1
Die Voraussetzung für Pflegegrad 1 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 12,5 und unter 27 Punkten ermittelt werden.
Punkt 2
Für den Pflegegrad 2 zwischen 27 und unter 47,5 Punkte müssen ermittelt werden, damit der Antragsteller die entsprechenden Leistungen aus der Pflegekasse zuerkannt bekommt.
Punkt 3
Die Begutachtung für den Pflegegrad 3 müssen mindestens 47,5 und weniger als 70 Punkte im Prüfverfahren herauskommen.
Punkt 4
Die Voraussetzung für Pflegegrad 4 ist, dass beider Begutachtung zwischen 70 und unter 90 Punkte ermittelt werden.
Punkt 5
Die Voraussetzung für Pflegegrad 5 ist, dass bei der Begutachtung zwischen 90 und 100 Punkte ermittelt werden.
Laut dem Gesundheitsministerium kann Pflegebedürftigkeit nach dem Gesetz "in allen Lebensabschnitten auftreten", also in jedem Alter. Als pflegebedürftig gilt man, wer gesundheitlich bedingt in seiner Selbstständigkeit oder anderen Fähigkeiten beeinträchtigt ist. In sechs Lebensbereiche wird dies eingestuft:
Die Selbstständigkeit wird auf die Motorik z. B. aufrecht Sitzen, Auf- und Hinsetzen bezogen, Gehen im Haus und bei Treppensteigen.
Fähigkeiten, die noch vorhanden sind z.B. sich orientieren, sich erinnern, verstehen von Sachverhalten und auch kommunizieren und Wünsche noch äußern
Für den Pflegegrad 2 zwischen 27und unter 47,5 Punkte müssen ermittelt werden, damit der Antragsteller die entsprechenden Leistungen aus der Pflegekasse zuerkannt bekommt.
Selbstständigkeit bei der Ernährung, Körperpflege und Toilettengang z.B. An- und Ausziehen, bei Umgang mit Inkontinenz oder Bein Essen und Trinken.
Selbstständige Umsetzung von angeordneten ärztlichen Maßnahmen z. B. Blutdruckmessen, Therapie- und Arztbesuchen, Medikamenteneinnahme und Verbandswechsel.
Selbstständig im täglichen Leben z.B. einhalten von Schlaf-/ und Ruhephasen, bei der Tages- und Freizeitplanung
Hier finden Sie eine Aufstellung des Pflegegelds, das die Pflegekasse abhängig vom Pflegegrad ausbezahlt
Pflegegrad
Geldleistungen ambulant in EUR
Sachleistungen in EUR
Entlassungsbetrag ambulant EUR
1
0,-
2
332,-
760,-
125,--
3
573,-
1431,-
125,--
4
765,-
1778,-
125,--
5
947,-
2200,-
125,--
Weitere Erhöhungen dürfen Sie ab 2025 und 2028 erwarten
In 2025 und 2028 werden die Sachleistungen und auch das Pflegegeld erhöht. Ab Januar 2025 soll nochmals um 4,5% das Pflegegeld angehoben werden. Dann werden alle drei Jahre je nach Preisentwicklung die Leistungen angepasst. Voraussichtlich steht dann im 2028 dies wieder an!
Pflegebedürftig sind Menschen, die gesundheitliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb auf Hilfe anderer bedürfen.
Es muss sich um Menschen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbstständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate und mit mindestens der in § 15 SGB XI festgelegten Schwere bestehen.
Gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland und Ihre Leistungen:
Die Leistungen der Pflegeversicherung können auf unterschiedliche Weise abgerufen und beantragt werden.
Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Unterstützung und Leistungen bei der Grundpflege und Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung, können sie bei Ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen stellen. Dann können Sie Zuschüsse zu den entstehenden Pflegekosten erhalten.
Arbeiter, Angestellte, Studenten und Rentner müssen keinen speziellen Antrag auf die Absicherung stellen. Bei Ihrer jeweiligen Krankenversicherung sind Pflegekassen eingerichtet, welche die Zahlungen der Pflegeversicherung leisten.
Die Pflegeversicherung wird jedoch im Ernstfall nur einen Teil der entstehenden Kosten übernehmen. Den Eigenanteil, welcher nicht von der Pflegekasse übernommen wird, muss der Patient oder Angehörige selbst übernehmen.
Leider ist dieser in den meisten Fällen beträchtlich. Ein Pflegeplatz in einer vollstationären Einrichtung bei Pflegegrad 3 beträgt im Bundesdurchschnitt ca. 3.800,– EUR im Monat. Von der Pflegeversicherung wird dies aktuell nur mit ca. 1200,– EUR bezuschusst.
Übernehmen Angehörige selbst die häusliche Pflege eines Familienmitglieds oder wird die Pflege privat organisiert, erhält die zu betreuende Person monatlich Pflegegeld von der Pflegekasse.
In Bayern können Familienangehörige das bayerische Landespflegegeld (BayLPflGG) beantragen!
Die Betreuung und Pflege eines geliebten Menschen kann sowohl körperlich als auch emotional sehr anspruchsvoll sein. Um Ihnen als pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit zu ermöglichen, gibt es die Möglichkeit der Kurzzeit- und Verhinderungspflege.
Diese Form der Unterstützung kann einmal im Jahr zusätzlich zum Pflegegeld bei der Pflegekasse beantragt werden. Dabei stehen für die häusliche Pflege spezielle Budgets zur Verfügung, um eine beauftragte Betreuungskraft zu finanzieren.
Die Kurzzeitpflege bietet vorübergehende Betreuung in einer stationären Einrichtung oder durch einen fremden Betreuer in der häuslichen Umgebung. Die Verhinderungspflege hingegen tritt ein, wenn die pflegende Person aus gesundheitlichen Gründen oder für einen Urlaub verhindert ist oder auch eine Entlastung braucht. Dabei muss die zu pflegende Person mindestens den Pflegegrad 2 haben und seit mindestens sechs Monaten in der häuslichen Umgebung gepflegt worden sein.
Bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungskraft für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir helfen Ihnen dabei, eine liebevolle und kompetente Betreuungskraft zu finden, die Ihnen oder Ihrem Angehörigen auch während Ihrer Abwesenheit eine verlässliche Unterstützung bietet und dies im eigenem Zuhause.
Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und ein persönliches Beratungsgespräch. Wir sind gerne für Sie da, um Ihnen in dieser herausfordernden Zeit zur Seite zu stehen.
Wer pflegebedürftig ist, erhält einen Entlastungsbetrag von 125 Euro. Dieses Betreuungsgeld kann für ganz unterschiedliche Bereiche eingesetzt werden.
(ohne Selbstversorgung) sowie nach Landesrecht (Bundesland) anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, ambulante Pflege (ohne Selbstversorgung) sowie nach Landesrecht (Bundesland) anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag Anbieter von Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, können den Entlastungsbetrag abrechnen.
Haben Sie da Fragen, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Bei Pflegebedürftigkeit ist dies kostenlos.
Wenn Ihr Pflegegrad-Antrag oder ein Antrag auf Höherstufung abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch innerhalb von einem Monat einlegen. (§ 84 Abs.1 Satz Sozialgerichtsgesetz) leider kommt das häufig vor. Sobald die Ablehnung der Pflegeversicherung vor Ihnen liegt, sollten Sie Ihre nächsten Schritte planen. Entscheiden Sie sich dafür, einen Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse einzulegen, so müssen Sie schnell handeln).
Hilfe vom Sozialamt
Kann der Pflegebedürftige den Eigenanteil für die Kurzzeitpflege nicht aufbringen, so kann das Sozialamt unter gewissen Voraussetzungen die Kosten übernehmen. Diese Möglichkeiten haben Sie!
Pflegegrad 2 und höher.
Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragstellung
Der Pflegebedürftige kann in einem Heim untergebracht sein oder zuhause betreut werden
Das Landespflegegeld ist eine staatliche Fürsorgeleistung und ist keine steuerpflichtige Einnahme.
Was ist zu tun, um das Landespflegegeld zu erhalten?
Das bayerische Landespflegegeld kann Online ohne zusätzlichen Papierversand beantragt werden. Eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses sowie eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse muss beigefügt werden. Sollte der Antrag von einem Bevollmächtigten oder einem Betreuer gestellt werden, muss eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises mitgesendet werden.
Den Antrag haben wir auf der Seite Bayrisches Pflegegeld verlinkt
Das bayerische Landespflegegeld kann Online ohne zusätzlichen Papierversand beantragt werden. Eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses sowie eine Kopie des Bescheids der Pflegekasse muss beigefügt werden. Sollte der Antrag von einem Bevollmächtigten oder einem Betreuer gestellt werden, muss eine Kopie der Vollmacht oder des Betreuerausweises mitgesendet werden.
Jetzt können sie persönlich den Pflegebedarf ermitteln und unverbindlich ein Angebot erhalten.
In dringenden Fällen sind wir per E-Mail oder unter 089-72458305.
über WhatsApp 017670338426
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
oder persönlich nach Terminvereinbarung.