Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.
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Der Begriff „24-Stunden-Betreuung“ bedeutet, dass eine pflegebedürftige Person im eigenen Zuhause durch eine oder mehrere Betreuungskräfte versorgt wird, die im Zuhause des Pflegebedürftigen vorübergehend wohnt. Diese Form der Betreuung legt nicht nur den Fokus auf die pflegerischen Aspekte, sondern stellt auch eine Alternative zum Alten- oder Pflegeheim dar. Die 24h-Betreuung gewährleistet eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung, sodass zu jeder Zeit Unterstützung verfügbar ist, wenn unerwartete Hilfe benötigt wird. Selbstverständlich haben auch 24h-Betreuungskräfte Anspruch auf Ruhe- und Erholungszeiten.
Die Kosten der 24h-Stunden Betreuung hängt stark von der individuellen Betreuungssituation und den jeweiligen Anforderungen an die Betreuungskraft ab. Die fachliche Qualifikation und den gewünschten Deutschkenntnissen hat Auswirkungen auf die Höhe der Kosten. Eine unverbindliche Beispielrechnung findet sich auf der Seite Kosten Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne ausführlich.
Wir legen Wert auf eine für Sie optimale Betreuungssituation. Nach der Aufnahme der Betreuungssituation durch unser Team lassen wir Ihnen Vorschläge von geeigneten Betreuungskräften zukommen und Sie haben gegebenenfalls die Möglichkeit diese vorab zu kontaktieren. Sobald uns Ihre Zustimmung vorliegt, organisieren wir die Anreise der ausgewählten Betreuungskraft zu Ihrem Wohnort. Zwischen Aufnahme der Betreuungssituation und Ankunft der Betreuungskraft bei Ihnen vergehen in der Regel 5 bis 10 Tage.
Wir stimmen mit Ihnen die An/Abreise der Betreuungskraft ab. Normalerweise kommen die Betreuungskräfte direkt zu Ihnen nach Hause.
Die Betreuungskraft ist bei einer Firma im EU-Ausland fest angestellt und erhält von dieser Firma ihren Lohn. Sie dürfen der Betreuungskraft keinen Lohn oder Geld direkt auszahlen. Die Bezahlung der Betreuungskraft erfolgt durch den Arbeitgeber auf das Gehaltskonto der Betreuungskraft. Eine Rechnung über die Betreuungsdienstleistungen erhalten Sie von der entsendenden Firma.
Je nach Bedarf schlagen wir Ihnen Betreuungskräfte mit unterschiedlichen Deutschkenntnissen vor. Bei der Entscheidung über die Anforderungen an die Deutschkenntnisse sollte stets abgewogen werden, wie entscheidend diese für die Umsetzung der pflege unterstützenden Betreuungsleistung sind. Erfahrungsgemäß kommt es nicht entscheidend auf die sprachlichen Fertigkeiten an. Häufig ist eine gewisse sprachliche Barriere sogar Ansporn für die Pflegebedürftigen, sich kognitiv auf eine neue Herausforderung einzulassen. Ein Mindestmaß an Verständnis der deutschen Sprache ist jedoch unabdingbar. Es werden daher keine Betreuungskräfte entsendet, die überhaupt keine Deutschkenntnisse mitbringen.
Da die vermittelten Betreuungskräfte nur eine festgelegte Zeit in Deutschland arbeiten, wechseln sich zwei oder mehrere Kräfte nach mehreren Wochen oder Monaten ab.
Der Zeitraum und der Zeitpunkt des Wechsels wird mit der Familie der betreuten Person individuell abgestimmt. In der Regel wird ein Betreuungszeitraum von 1 bis 3 Monaten von einer Betreuungskraft umgesetzt. Wir sind stets bemüht, den Personalwechsel mit bereits bekannten Betreuungskräften zu gewährleisten.
Es gilt grundsätzlich das jeweilige Arbeitsrecht des Landes, aus dem die Betreuungskraft aus dem EU-Land entsendet wurde. Die Arbeitszeit wird variabel und mit den Gegebenheiten im Fragebogen individuell gestaltet. Selbstverständlich haben auch 24h-Betreuungskräfte Anspruch auf Ruhe- und Erholungszeiten
Damit die Betreuungskräfte optimale Arbeits- und Lebensbedingungen haben, sollte ein eigenes Zimmer für sie in der Wohnung der zu betreuenden Person bereitstehen. Die Mitbenutzung des Bades oder im optimalen Fall ein eigenes Bad sollte gewährleistet sein. Ebenso ist ein Internetanschluss in der Wohnung der zu betreuenden Person wünschenswert.
Wenn Sie feststellen, dass die zwischenmenschliche Chemie zwischen der zu betreuenden Person und einer Betreuungskraft vor Ort nicht stimmt, setzen wir alles daran, Ihnen so schnell wie möglich einen geeigneten Ersatz vorzustellen. In einem solchen Fall wird innerhalb weniger Tage ein Personalwechsel vom Dienstleister gewährleistet. Die bisherige Betreuungskraft bleibt in Absprache mit Ihnen vor Ort, bis die reibungslose Übergabe an die neue Kraft erfolgt ist. Da durchstellen wir sicher, dass die Betreuung ohne Unterbrechung fortgesetzt wird. Ihr Wohlbefinden und die kontinuierliche Betreuung stehen für uns an erster Stelle.
Im Falle einer Krankheit der Betreuungskraft hat diese selbstverständlich das Recht, zum Arzt oder ins Krankenhaus zu gehen. Die Betreuungskräfte sind ab dem ersten Tag versichert. In der Regel setzt sich die Betreuungskraft selbst mit der Arbeitgeberin Verbindung. Sollte dies nicht der Fall sein, informieren Sie uns bitte darüber. In einem solchen Fall wird vom Arbeitgeber/Dienstleister innerhalb weniger Tage ein Personalwechsel sichergestellt.
Die Kündigungsfrist für den Dienstleistungsvertrag beträgt 14 Tage. Sie können schriftlich per Fax oder E-Mail kündigen, ohne Angabe von Gründen. Im Falle des Ablebens der zu betreuenden Person verkürzt sich die Kündigungsfrist auf 7 Tage. Sie haben die Möglichkeit zu entscheiden, ob die Betreuungskraft bis zum Ende des Vertrages im Haushalt bleibt oder eine frühzeitige Abreise organisiert wird.
Die Pflegekassen für pflegebedürftige Personen Pflegesachleistungen, Geldleistungen oder einer Kombination aus beiden zur Verfügung. Darüber hinaus kann man einmal im Jahr die Verhinderungs-/Kurzzeitpflege für pflegende Angehörige beantragen. Weitere Informationen enthält die Seite.
Unsere Dienstleistungen der 24h-Betreuung sind privat zu zahlen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Geldleistungen von der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen. Verhinderungs-/ Kurzzeitpflege kann ebenfalls bei der Pflegekasse beantragt werden. In Bayern gibt es darüber hinaus das bayerische Landespflegegeld als eine weitere Förderung für pflegende Angehörige.
Pflege- und Betreuungsleistungen gehören zu den begünstigten haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a Abs. 2 EStG. Dies ermöglicht Steuerermäßigungen für bestimmte Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld entstehen. Fragen Sie diesbezüglich bitte Ihren Steuerberater!
Bestimmte Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung im häuslichen Umfeld entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Es wird empfohlen, dies mit einem Steuerberater zu besprechen, um sicherzustellen, dass alle relevanten Bedingungen erfüllt sind und die entsprechenden steuerlichen Vorteile genutzt werden können. Bitte beachten Sie, dass dies allgemeine Informationen sind und keine spezifische steuerliche Beratung darstellen.
Die Bezahlung der Betreuungskraft erfolgt direkt durch den Arbeitgeber der Betreuungskraft, das heißt durch die entsendende Agentur. Der Lohn der Betreuungskraft wird durch den Arbeitgeber auf das Gehaltskonto der Betreuungskraft überwiesen.
Der Arbeitgeber / die Agentur kümmert sich auch um die Abwicklung von Krankenversicherung, Sozialversicherung und Steuern im Heimatland der Betreuungskraft. Für die Familie entstehen dabei keine weiteren Zusatzkosten.
Die Betreuungskräfte, die wir vermitteln, sind in der Regel zwischen etwa 25 und 63 Jahre alt. Die gewünschten Deutschkenntnisse werden mit Ihnen besprochen. Wir berücksichtigen dabei Ihre individuellen Wünsche bezüglich des Alters der Betreuungskraft.
Ja, während der gesamten Vertragsdauer steht Ihnen selbstverständlich ein Ansprechpartner von Second Life Care zur Verfügung. Wir sind für Sie da und unterstützen Sie in allen Belangen rund um die Betreuungskraft.
Bitte schreiben. Sie uns oder rufen Kontakt Sie uns an. Wir sind gerne für Sie da!
Jetzt können sie persönlich den Pflegebedarf ermitteln und unverbindlich ein Angebot erhalten.
In dringenden Fällen sind wir per E-Mail oder unter 089-72458305.
über WhatsApp 017670338426
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
oder persönlich nach Terminvereinbarung.
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81377 München
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Telefon: +49-89-72458305
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