Die Preise für Betreuungsdienstleistungen können je nach Bedarf, Qualifikationen und Deutschkenntnissen der Betreuungskraft sowie den gesetzlichen Vorgaben variieren.
Doch wie vergleichen Sie Services und Leistungen, wenn es um die Betreuung Ihrer Liebsten geht?
Bei uns arbeiten wir erfolgsabhängig, das bedeutet, Vermittlungskosten entstehen Ihnen nur im Falle einer erfolgreichen Vermittlung. Wir setzen auf Transparenz und unterscheiden klar zwischen laufenden Kosten und unserer Servicepauschale. Ihre Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Erst wenn wir für Sie die passende Betreuungskraft gefunden haben und Sie uns eine Zusage geben, entstehen Ihnen Kosten.
Unser oberstes Ziel ist es, Ihnen motivierte Betreuungskräfte zu vermitteln, die Ihren Ansprüchen gerecht werden. Dafür ist es wichtig, fair entlohntes Personal zu gewinnen. Nach einem ausführlichen Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die gewünschte Dienstleistung.
Bei Anreise der Betreuungskraft wird zum Dienstleistungsvertrag ein Vermittlungsvertrag geschlossen. Die Vermittlungsgebühr ist abhängig von der Vertragslaufzeit (siehe Gebührenordnung). Im Dienstleistungsvertrag, den Sie mit der Agentur abschließen müssen, werden die gewünschten Leistungen wie Beginn, Dauer und Kosten des Einsatzes der Betreuungskraft geregelt.
Selbstverständlich können die Pflegegeldleistungen der Pflegeversicherung, die in 5 Pflegegrade von der Pflegekasse ausgezahlt werden, die Kosten für die Betreuung verringern.
Die Betreuungskosten richten sich nach Ihren persönlichen Belangen und den individuellen Anforderungen an die Betreuungskraft. Wir erstellen mit Ihnen ein persönliches Leistungsprofil und können Ihnen dann sofort den Bruttobetrag für die anfallenden Kosten in der ersten Beratung nennen.
Die vereinbarten Betreuungskosten werden monatlich durch die Agentur, bei der die Betreuungskraft angestellt sind, in Rechnung gestellt.
Die vermittelten Betreuungskräfte wohnen i.d.R. mit im Haushalt. Eine entsprechende Unterbringungsmöglichkeit sollte deshalb vorhanden sein. Das heißt: „Kost und Logis“ werden vom Auftraggeber getragen.
Der Mindestlohn bei der Entsendung von Betreuungskräften wird vom Arbeitgeber berücksichtigt.
Hauswirtschaftliche Hilfe
Grundpflege Unterstützung
Begleitung Aktivitäten
Hauswirtschaftliche Hilfe
Grundpflege Unterstützung
Begleitung Aktivitäten
Pflegerische Unterstützung
Demenzbetreuung
Nachtbetreuung
Hauswirtschaftliche Hilfe
Grundpflege Unterstützung
Begleitung Aktivitäten
Pflegerische Unterstützung
Demenzbetreuung
Zwei zu betreuende Personen
Nachtbetreuung
Grundkenntnisse
wenig Deutsch
Tagessatz
ab 80 Euro/pro Tag
Mittlere
Deutschkenntnisse
und
Erfahrungen in der Betreuung/Pflege
Tagessatz
ab 85 Euro/pro Tag
Gute
Deutschkenntnisse
und
Erfahrungen in der Betreuung/Pflege
ab 90 Euro/pro Tag
Sehr gute Deutschkenntnisse und Erfahrungen in der Betreuung/Pflege
ab 98 Euro/pro Tag
Second Life Care ist für weitere Informationen über die Betreuung in den eigenen vier Wänden gerne für Sie da. Nach dem kostenlosen Angebot und der anschließenden Vermittlung während der gesamten Vertragslaufzeit sind wir als deutschsprachiger Ansprechpartner immer an Ihrer Seite!
Kontaktieren Sie uns 089-72458305
Haben Sie noch weitere Fragen?
Tagessatz á 85 Euro und
Fahrtkostenpauschale 100 €
Zwischensumme der Kosten
zzgl. Vermittlungskosten je nach Abschluss
2650 €
Pflegegeld abhängig von der Einstufung des Pflegegrades
PG 4
Stand 01.01.2024
PG 1 = € 0,00, PG 2=€ 332, PG 3=€ 573, PG4=€ 765, PG 5= €947
Ab Pflegegrad 2 sind jährlich Verhinderungspflege abzurufen. Das ergibt sich aus der Kombination und beiden Ersatzpflegezuschüssen (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege).
mtl. -765,00 €
Verhinderungspflege 1x jährlich 1612 €
(PG 6 Monate besteht)
mtl. -134,33 €
Kurzzeitpflege (50% Zuhause)
steht 1 x jährlich 806 € zur Vergütung
mtl. -67,17 €
Bayerisches Pflegegeld
erhalten Angehörige ab PG 2 einen jährlichen Zuschuss von 1000 Euro
mtl. -83,33 €
EIGENANTEIL
mtl. 1600,17 €
HINWEIS:
STEUERERLEICHTERUNG DURCH PFLEGEPAUSCHBETRAG
Fragen Sie hier Ihren Steuerberater! Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ist uns hier eine Beratung untersagt. Wir bitten hier eine Prüfung nach § 35a Steuergesetz durch einen Steuerberater oder durch Ihr zuständiges Finanzamt vornehmen zu lassen.
Wir verstehen, dass die Kosten für die häusliche Betreuung und Pflege eine wichtige Rolle spielen und individuell berechnet werden müssen. Daher bieten wir Ihnen nach einem ausführlichen Beratungsgespräch eine maßgeschneiderte Kostenschätzung an, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten ist.
Dieses Beispiel dient lediglich zur Veranschaulichung und kann je nach Pflegegrad und individueller Situation niedrigere oder höhere Kosten aufweisen. Unsere erfahrenen Beraterinnen und Berater stehen Ihnen zur Seite, um Ihnen ein transparentes und faires Angebot zu erstellen, das Ihren Anforderungen entspricht. Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um ein Beratungsgespräch zu vereinbaren und Ihr persönliches Angebot für die bestmögliche Betreuungskraft zu erhalten.
Wir freuen uns darauf, Ihnen zu helfen und Sie bei Ihrer Betreuungssituation zu unterstützen.
In Bayern gibt es seit 2018 einen weiteren Zuschuss für Pflegebedürftige. Hier erhalten Sie nach Antragstellung pro Jahr bis zu 1000 Euro ausgezahlt.
Wir informieren Sie lediglich, wie Sie Kosten für Betreuung, Hauswirtschaft und Pflege steuerlich
geltend machen können.
Je nach Einkommen und Höhe der Pflegekosten können diese als außergewöhnliche Belastungen bis
zu ca. 4000 EUR steuerlich abgesetzt werden. Zusätzlich gibt es Freibeträge für haushaltsnahe
Dienstleistungen, die Ihnen weitere finanzielle Entlastung bieten.
Wir klären auf, wer Vertragspartner bei der häuslichen Betreuung ist und wer die privaten Kosten
trägt, um Ihnen eine transparente Übersicht zu verschaffen.
Pflegekassen sind gemäß dem Einkommensteuergesetz nicht steuerpflichtig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Steuerberater.
Pflegekassen ist gemäß dem Einkommensteuergesetz nicht steuerpflichtig. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Steuerberater.
Jetzt können sie persönlich den Pflegebedarf ermitteln und unverbindlich ein Angebot erhalten.
In dringenden Fällen sind wir per E-Mail oder unter 089-72458305.
über WhatsApp 017670338426
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
oder persönlich nach Terminvereinbarung.