Wenn Sie eine Alternative zum Pflegeheim suchen und den Wunsch haben, auch im Falle von
Pflegebedürftigkeit in Ihrer vertrauten häuslichen Umgebung zu bleiben, sind wir für Sie da.
Unsere 24-Stunden-Betreuung bietet Ihnen die Möglichkeit, professionelle Unterstützung und
Pflege direkt bei Ihnen zu Hause zu erhalten.
Unsere Leistungen umfassen:
Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere 24-Stunden-Betreuung in Österreich zu erfahren und wie wir Ihnen helfen können, ein Leben in Würde und Komfort zu führen, unabhängig von Ihrer Pflegesituation.
Arbeitszeiten und Ruhezeiten: Die maximale Arbeitszeit beträgt 64 Stunden pro
Woche, mit einer täglichen Höchstdauer von 9,14 Stunden. Nach zwei Wochen muss
eine zweiwöchige Pause eingelegt werden. Die Betreuungskraft hat täglich drei
Stunden freie Verfügung und eine zehnstündige Nachtruhe.
Arbeitsvertrag und Pflichten: Als Arbeitgeber schließen Sie einen Arbeitsvertrag ab
und übernehmen alle Rechte und Pflichten gegenüber der Betreuungskraft. Dazu
gehören die Anmeldung, Abführung der Lohnsteuer und der
Sozialversicherungsbeiträge.
Selbstständigkeit in Österreich: Betreuungskräfte aus dem EU-Ausland können sich
als Einzelunternehmer in Österreich niederlassen und einer Geschäftstätigkeit
nachgehen. Dafür müssen sie sich mit Wohnsitz in Österreich anmelden, eine
Gewerbeanmeldung vornehmen und ihre Tätigkeit beim Finanzamt bekanntgeben.
Honorarbasis und Dienstleistungsvertrag: Die Betreuungskraft arbeitet auf
Honorarbasis und rechnet direkt mit Ihnen ab. Beim Abschluss des
Dienstleistungsvertrags müssen bestimmte Nebenbedingungen wie das Weisungsrecht,
die Entlohnung und die Arbeitsabläufe beachtet werden.
Gewerbeberechtigung: Selbstständige Betreuungskräfte müssen eine
Gewerbeberechtigung zur „Personenbetreuung“ haben.
Rechtliche Grundlagen: Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden sich unter
anderem in der Gewerbeordnung und im Hausbetreuungsgesetz. Das Gesundheits- und
Krankenpflegegesetz sowie das Ärztegesetz regeln, welche Leistungen an
selbstständige Betreuungskräfte übertragen werden dürfen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Jede Pflegesituation ist einzigartig und wird von verschiedenen Faktoren wie dem
Gesundheitszustand, den Lebensumständen, den familiären Verhältnissen, den finanziellen
Möglichkeiten und den Wohnsituationen beeinflusst.
Die Hilfe im Haushalt ist eine zentrale Aufgabe der Betreuungs-/Pflegekräfte. Mit zunehmend
nachlassender Mobilität fällt es vielen Menschen schwer, den eigenen Haushalt zu
bewältigen. Alltägliche Aufgaben wie Einkaufen, Waschen, Bügeln und Kochen werden zu
Herausforderungen. Hinzu kommen möglicherweise die Versorgung von Haustieren und das
Gießen von Blumen. Die Betreuungskräfte bieten hier tatkräftige Unterstützung und entlasten
dauerhaft pflegende Angehörige. Im Rahmen des tagtäglichen Zusammenlebens entsteht
dabei oft ein familiäres Verhältnis zwischen der pflegebedürftigen Person und der Pflegekraft.
Im Jahr 2007 wurden die rechtlichen Grundlagen für eine qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung geschaffen, begleitet von einem Fördermodell, das auf Initiative des
Sozialministeriums entstand. Für Fragen zur 24-Stunden-Betreuung und zur Antragsstellung
ist das Sozialministeriumservice mit seinen neun Landesstellen die erste Anlaufstelle.
Anspruchsvoraussetzungen für die Förderung der 24-Stunden-Betreuung:
Bedarf einer bis zu 24-Stunden-Betreuung
Bezug von Pflegegeld ab der Stufe 3
Bestehendes Betreuungsverhältnis zur pflegebedürftigen Person, einem Angehörigen
oder einem gemeinnützigen Anbieter
Die Betreuungspersonen müssen entweder eine theoretische Ausbildung vorweisen,
die im Wesentlichen derjenigen der Heimhilfe entspricht, oder seit mindestens sechs
Monaten die Betreuung der pflegebedürftigen Person sachgerecht durchgeführt haben.
Alternativ dazu muss eine fachspezifische Ermächtigung (Delegation) der
Betreuungsperson für pflegerische Tätigkeiten vorliegen.
Für die Beschäftigung von zwei selbstständig tätigen Betreuungspersonen beträgt der
Zuschuss maximal 800 Euro pro Monat. Wenn jedoch zwei unselbstständig tätige
Betreuungspersonen angestellt werden, beträgt der Zuschuss maximal 1.600 Euro pro Monat.
Dabei erfolgt die Betreuung gemäß den Bestimmungen des Hausbetreuungsgesetzes.
Hier die aktuellen Beiträge in der Tabelle für den Pflegebedarf
(in Stunden pro Monat),
mehr als 65 Stunden Stufe 1 192,00 Euro
mehr als 95 Stunden Stufe 2 354,00 Euro
mehr als 120 Stunden Stufe 3 551,60 Euro
mehr als 160 Stunden Stufe 4 827,10 Euro
mehr als 180 Stunden, wenn ein außergewöhnlicher Pflegeaufwand erforderlich ist Stufe 6
1.123,50 Euro
mehr als 180 Stunden, wenn zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen erforderlich sind
und diese regelmäßig während des Tages und der Nacht zu erbringen sind oder die dauernde
Anwesenheit einer Pflegeperson während des Tages und der Nacht erforderlich ist, weil die
Wahrscheinlichkeit einer Eigen- oder Fremdgefährdung gegeben ist Stufe 6 1.568,90 Euro
mehr als 180 Stunden, wenn keine zielgerichteten Bewegungen der vier Extremitäten mit
funktioneller Umsetzung möglich sind oder ein gleichzuachtender Zustand vorliegt Stufe 7
2.061,80 Euro
Bezieherinnen und Bezieher einer Pension oder Rente bringen den Antrag auf
Pflegegeld beim zuständigen Versicherungsträger ein.
Antragsformulare für Zuerkennung oder Erhöhung des Pflegegeldes erhalten Sie
beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger oder auf oesterreich.gv.at.
Formulare vom Sozialministerium
Die Förderung
Wir vermitteln Ihnen passende Betreuungskräfte, die optimal zu Ihrer individuellen
Betreuungssituation und Ihren Anforderungen passen. Mit unserer langjährigen Erfahrung
und unserem sensiblen Gespür für Menschen legen wir großen Wert darauf, Verbindungen zu
schaffen, die nicht nur professionell, sondern auch menschlich und für die tägliche Betreuung
von großer Bedeutung sind.
Sie haben Fragen?
Wir stehen Ihnen zur Verfügung
Jetzt können sie persönlich den Pflegebedarf ermitteln und unverbindlich ein Angebot erhalten.
In dringenden Fällen sind wir per E-Mail oder unter 089-72458305.
über WhatsApp 017670338426
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
oder persönlich nach Terminvereinbarung.