Wusstest du schon?
📢 Jeder mit einem Pflegegrad kann bis zu 504 € pro Jahr für Pflegehilfsmittel von der Pflegekasse erstattet bekommen!
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Mit dem Pflegepaket erhalten Sie die benötigten Pflegehilfsmittel kostenlos, bequem & individuell angepasst direkt nach Hause!
✅ Keine Kosten – 100 % Übernahme durch die Pflegekasse
✅ Kein Aufwand – Lieferung direkt an die Haustür
✅ Hohe Qualität – optimale Unterstützung im Alltag
✅ Flexibel – individuell zusammenstellbar
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Wenn Sie oder eine von Ihnen betreute Person einen Pflegegrad haben und die Pflege zu Hause erfolgt, stehen Ihnen bestimmte Leistungen und Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung.
Sie haben einen Pflegegrad oder pflegen eine Person mit Pflegegrad zu Hause?
Diese Paragraph des Sozialgesetzbuches ist von großer Bedeutung für Personen, die pflegebedürftig sind oder sich um Pflegebedürftige kümmern.
Erleichtern die Pflege verlinken zu den Hilfsmitteln pauschal können Pflegehilfsmittel monatlich mit 42 Euro abgerufen werden. Denn die Pflege soll hygienisch und sicher sein!
Einfache und bequeme Lieferung direkt zu Ihnen nach Hause!
Bequeme monatliche Anpassung der Hilfsmittel ganz nach Ihren Bedürfnissen - ohne Mindestlaufzeit Pflegehilfsmittel können z.B. Verbrauchsmaterialien sein:
Einmalhandschuhe,
Flächendesinfektion,
Mundschutz,
Schutzbekleidung,
Bettschutzeinlagen und Händedesinfektion
Das Inkontinenzmaterial zählt nicht zu den Pflegehilfsmitteln. Ihr Arzt kann Ihnen dafür ein Rezepte ausstellen.
Hausnotrufgeräte - Benötigen Sie eine Beratung in Sachen Hausnotrufgeräte?
Wenn Sie allein in ihrem Haus oder Wohnung wohnen, sagen sich viele, hoffentlich geht es meinen Angehörigen nach dem täglichen Telefonat oder Besuch gut.
Was ist, wenn ein Sturz oder Schwindelanfall kommt und sie es nicht mehr zum Telefon schaffen, um einen Notruf auszulösen? Wäre da nicht ein Hausnotrufknopf.
Benötigen Sie eine Beratung in Sachen Hausnotrufgeräte?
Wenn Sie allein in ihrem Haus oder Wohnung wohnen, sagen sich viele, hoffentlich geht es meinen Angehörigen nach dem täglichen Telefonat oder Besuch gut. Was ist, wenn ein Sturz oder Schwindelanfall kommt und sie es nicht mehr zum Telefon schaffen, um einen Notruf auszulösen? Wäre da nicht ein Hausnotrufknopf am Handgelenk oder als Kette eine wesentliche Beruhigung?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Ab einem Pflegegrad ist ein klassischer Hausnotruf in der Regel kostenfrei erhältlich!
Ein Basisgerät ist um die 25 Euro monatlich erhältlich und wird von der Pflegekasse nach Antragstellung in den meisten Fällen genehmigt.
Im Weiteren gibt es auch intelligente Notrufsysteme, die mit einer Zuzahlung zu haben sind, dies könnte für Sie sehr interessant sein.
Ein Notrufrufgerät für Senioren ist ein fest installiertes oder auch tragbares Gerät, mit dem Sie von zuhause oder auch unterwegs in einer Notlage um Hilfe rufen können.
Die Preise der erweiterten Lösungen, wie zum Beispiel dem mobilen Notruf mit Ortungsfunktion, unterscheiden sich je nach Leistung. Viele Produkte können ebenfalls von der Kasse bezuschusst werden, sodass Sie nur noch die Differenz zahlen müssen.
Lassen Sie sich daher beraten und entscheiden Sie dann, was Sie benötigen und brauchen.
Sorgenfrei und sich weitgehend sicher fühlen.
Kunden erhalten ein Angebot zum Testen!
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Treppenlift für mehr Lebensqualität & Erleichterung im häuslichen Umfeld. Benötigen Sie Beratung für einen Treppenlift?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Welche Etagen sollen bei Ihnen mit einem Treppenlift ausgestattet werden?
Was für einen Lift suchen Sie? z. B. Sitzlift, Plattformlift, Hublift.
Möchten Sie ein kostenloses Angebot für Ihren Treppenlift erhalten und vergleichen?
Sprechen Sie uns an und wir lassen Ihnen ein unverbindliches Angebot zukommen.
Umbaukosten Forderungsmittel bis zu 4000 Euro beantragen!
Die Umbaulösungen sind unter bestimmten Voraussetzungen förderfähig. Kunden mit Pflegegrad haben die Möglichkeit, sich bis zu 4.000 € Umbaukosten von der Pflegekasse erstatten zu lassen.
Barrierefreies Badezimmer, wer wünscht sich das nicht?
Benötigen Sie einen Zuschuss für einen Treppenlift?
Der Kauf eines Treppenlifts soll wohlüberlegt sein, da das gewählte Modell nicht nur zur Treppe passen muss, sondern auch zu Ihren individuellen Bedürfnissen.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Sie dazu Fragen haben!
Insgesamt bietet der § 78 SGB XI eine wichtige rechtliche Grundlage für die Versorgung und Unterstützung pflegebedürftiger Menschen im häuslichen Umfeld. Er regelt nicht nur den Zugang zu Pflegehilfsmitteln, sondern fördert auch die Schaffung eines sicheren und selbstbestimmten Lebensraums für Pflegebedürftige.
Dauerhafte Hilfsmittel wie z.B. Rollstühle, Rollatoren, und Pflegebetten werden nach Prüfung durch Ihre Pflegekasse zur Verfügung gestellt und die Kosten werden übernommen.
Jetzt können sie persönlich den Pflegebedarf ermitteln und unverbindlich ein Angebot erhalten.
In dringenden Fällen sind wir per E-Mail oder unter 089-72458305.
über WhatsApp 017670338426
Montag bis Freitag 8 - 18 Uhr
oder persönlich nach Terminvereinbarung.